Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eingetragen. Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Therapiekosten bei indizierter Behandlung. Nach 5 Probatorischen Sitzungen wird hierzu ein Antrag gestellt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten für die Behandlung zu tragen. Zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen bin ich nicht berechtigt. Generell richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab.
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe.
Für Selbstzahler, Coaching, Beratung und Supervision wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist über das Kostenerstattungsverfahren möglich, wird jedoch individuell
durch die Kassen entschieden.